Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Betrieb eines ambulanten ganzheitlichen Pflegedienstes, insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Krankenpflege, Altenpflege, Kinderkrankenpflege und Pflege von Menschen mit Handicaps (Behinderung). Hierzu gehört neben der Grundpflege und der Behandlungspflege auch die hauswirtschaftliche Unterstützung.