Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Förderung der Altenhilfe sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Besuchsdienste, Entlastung Familienangehöriger, Begleitung bei Behördengängen, Arztbesuchen usw., Hilfe im Kranheitsfall, z.B. nach Entlassung aus dem Krankenhaus, individuelle Unterstützung, Planung und Organisation bei Veränderungen der Lebenssituation und Vermittlungen von Dienstleistungen, Hilfe bei wirtschaftlichen Notlagen.