| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AO), die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO). (2) Diese Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH, der SLK-Service GmbH und mit weiteren, mit der SLK-Kliniken Heilbronn GmbH verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen bzw. von diesen Körperschaften für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen und Waren bezogen bzw. Gegenstände genutzt werden. (3) Gegenstand des Unternehmens ist im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung die Erbringung von Geschäftsführungs-, Management- und Verwaltungs- und sonstigen Dienstleistungen insbesondere für die in Absatz 2 genannten Unternehmen, u. a. auf den Gebieten Hygiene, Medizintechnik, Recht, Personalwesen, IT, Organisation, Einkauf, Unternehmenskommunikation, Patientenservices/ Erlösmanagement sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Leistungserbringung erfolgt im engen und planmäßigen Zusammenwirken mit der jeweiligen Gesellschaft. (4) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar dienen, soweit dies gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig ist. |