Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Import, Export, Produktion und Vertrieb von Fleisch und Fleischwaren, Lebensmitteln und Industriegütern aller Art, An- und Verkauf von Immobilien, soweit dies nicht unter § 34 C der Gewerbeordnung fällt.