Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 766604
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Huber Verwaltung GmbH
b)
Beuren
Geschäftsanschrift:
Löwenstraße 2, 72660 Beuren
c)
Die Beteiligung an anderen Unternehmen,
die Verwaltung solcher Beteiligungen und
die Übernahme der Geschäftsführung
anderer Unternehmen, insbesondere die
Übernahme der Geschäftsführung der
Kommanditgesellschaft unter der Firma
Landgasthof Löwen GmbH & Co. KG.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Jeder Geschäftsführer ist befugt im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte mit der "Landgasthof Löwen
GmbH & Co. KG" handelt.
Dies umfasst auch den Eintritt der Gesellschaft
als geschäftsführende Gesellschafterin in die
"Landgasthof Löwen GmbH & Co. KG".
b)
Geschäftsführer:
Huber, Marianne, Beuren, *XX.XX.1939
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Huber, Alexander, Beuren, *XX.XX.1989
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2018.
a)
27.09.2018
Zechendorf
Abruf vom 01.04.2024