Die Förderung der Forschung auf dem Gebiet der Misteltherapie, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Hilfe für Menschen in Not, soweit die Voraussetzungen der Mildtätigkeit gem. § 53 der Abgabenordnung erfüllt sind.