| Gegenstand | Zweck der Körperschaft ist die Förderung - der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, - von Wissenschaft und Forschung, - des Sports (Schach gilt als Sport), - von Kunst und Kultur, - des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, - internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch - die Pflege von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung, - die Teilnahme an Kooperationen, Partnerschaften und Netzwerken in Wissenschaft und Forschung, - die Kooperation mit der Technischen Universität München beim Aufbau und Betrieb von Lehr- und Forschungsstandorten, - Angebote zur Unterstützung und Integration der Studierenden an den Standorten der Technischen Universität München, - die Bereitstellung von Möglichkeiten zur sportlichen Betätigung im Rahmen des Hochschulsports am Bildungscampus Heilbronn, - die Förderung von Veranstaltungen, insbesondere Unterstützung der Aktivitäten des TUM Centers for Culture and Art am Bildungscampus Heilbronn, sowie - die Förderung von Studierenden in sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen. |