Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art (mit Ausnahme von Aktiengesellschaften) sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen.