Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb einer Kaffeerösterei, der Verkauf von Kaffeemaschinen sowie Kaffeemaschinenzubehör sowie der Einzel- und Großhandel mit Kaffee, Tee und Kakao, außerdem die Durchführung von Schulungen und Seminaren und die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kaffee, Tee und Kakao.