Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens; der Erwerb von oder die Beteiligung jeder Art an Unternehmen. Eine erlaubnispflichtige Tätigkeit nach dem KWG oder dem KAGB ist nicht gestattet