Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (003)
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Übernahme von Verwaltungstätigkeiten, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung als Komplementärin von Kommanditgesellschaften sowie alle im Zusammenhang damit stehenden Maßnahmen und Handlungen.