§ (1) Die Gesellschaft soll als Träger eines MVZ an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen. (2) Zweck der Gesellschaft ist 1. Die Unterstützung hilfebedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, 2. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, 3. Die Förderung des Wohlfahrtswesens, 4. Die Förderung der Berufsbildung, insbesondere bei der Aus- und Weiterbildung von Ärzten und Angehörigen anderer Medizinalfachberufe auf den Gebieten der Anthroposophischen Medizin, der Komplementärmedizin und der Integrativen Medizin, 5. Die Förderung von Wissenschaft und Forschung. (3) Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung und die Trägerschaft eines Medizinischen Versorgungszentrums iSd § 95 SGB V nach Erteilung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung als Zweckbetrieb nach § 66 AO zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. (4) Der Satzungszweck wird darüber hinaus verwirklicht insbesondere durch die Versorgung hilfebedürftiger Patienten im Sinne des § 53 AO, Aus- und Weiterbildungsangebote für Ärzte und Angehörige anderer Medizinalfachberufe auf den Gebieten der Anthroposophischen Medizin, der Komplementärmedizin und der Integrativen Medizin, die Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen in enger Kooperationen mit der Filderklinik gemeinnützige GmbH.