Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens durch Anlage als Kapitalanlage aller Art, insbesondere auch in Aktien, Finanzinstrumenten aller Art, auch in Derivaten, sowie die Beteiligung an anderen Kapital- und Personengesellschaften, bei letzteren jedoch nur als Teilhaber, außer es handelt sich um vermögensverwaltende Gesellschaften.