Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 763336
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Bertrandt Digital GmbH
b)
Ehningen
Geschäftsanschrift:
Birkensee 1, 71139 Ehningen
c)
Alle Ingenieur- und Serviceleistungen,
insbesondere Design, Entwicklung,
Konstruktionen, Realisation, Fertigung von
Prototypen bzw. Prototypenteilen,
Forschung, Erprobung, Planung und
Projektmanagement sowie CAD-Leistungen
aller Art bezüglich Fahrzeugen und
Fahrzeugkomponenten, Verkehrssystemen,
Werkzeugen, Vorrichtungen und
Sondermaschinen.
Weiterer Gegenstand der Gesellschaft sind
Personal- und andere Dienstleistungen auf
dem in Absatz 1 genannten Gebiet sowie
die Planung, der Bau und der Betrieb von
Gebäuden und Betreibermodellen für alle in
Absatz 1 genannten Tätigkeiten.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Die
Vertretungsbefugnis kann im Einzelfall
abweichend geregelt werden.
b)
Geschäftsführer:
Grab, Alexander Sebastian, Stuttgart,
*XX.XX.1973
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.11.2017.
a)
20.12.2017
Wertz
2
b)
Mit der
"Bertrandt Beteiligungen GmbH", Ehningen (Amtsgericht
Amtsgericht Stuttgart HRB 758661)
wurde am 20.02.2018 ein
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
abgeschlossen, dem
die Gesellschafterversammlungen am 12.03.2018 zugestimmt
haben.
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
23.03.2018
Marksteiner
Abruf vom 01.04.2024