Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Das Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere die Besorgung der Geschäftsführung für und die Finanzierung von Tochtergesellschaften, die Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle damit verbundenen Geschäftstätigkeiten.