Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung, der Fort- und Weiterbildung. Zweck der Gesellschaft ist außerdem, im Geiste Adolph Kolpings, Bildungsfähigen und Bildungswilligen eine ihren Anlagen entsprechende Bildung zu ermöglichen. Die Gesellschaft arbeitet mit den Gliederungen und Ebenen des Kolpingwerkes partnerschaftlich zusammen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - schulische Angebote - Fort- und Weiterbildungskurse - Bildungsmaßnahmen im Auftrag Dritter, insbesondere der Bundesagentur für Arbeit - den Betrieb von Kindertageseinrichtungen sowie die Verwaltung von eigenen Beteiligungen. Weiterhin wird der Satzungszweck verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln und deren Weiterleitung an steuerbegünstige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere an den steuerbegünstigen Verein Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V. und seine steuerbegünstigten Beteiligungsgesellschaften (Tochter- und Enkelgesellschaften), welche diese Mittel unmittelbar für o.g. Zwecke verwenden.