Ist nur ein Geschäftsführer (Director) bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer (Directors) gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Beteiligung an Gesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung bei anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vemögens.