Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb, die Veräußerung und die Vermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben und -projekten, die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen, Telefonmarketing, Vertriebsschulung sowie die Durchführung von Werbemaßnahmen. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach dem KWG sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Unternehmens.