| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung nach § 52 (2) Nr. 7 AO, die Förderung der Hilfe für Verfolgte und Flüchtlinge nach § 52 (2) Nr. 10 AO, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens nach § 52 (2) Nr. 13 AO, die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit nach § 52 (2) Nr. 15 AO. Der Satzungszweck wird im In- und Ausland verwirklicht, insbesondere durch die Vermittlung von Wissen, kreativen Lösungsvorschlägen, Analysen und Bildungsleistungen an natürliche und juristische Personen im Rahmen von Vorträgen, Seminaren, Tagungen und sonstigen Veranstaltungen; die selbstständige, die zusammen mit oder von Partnern allein geleitete Entwicklung und Umsetzung kurzfristiger humanitärer Projekte der Nothilfe im In- und Ausland; die selbstständige, die zusammen mit oder von Partnern allein geleitete Entwicklung und Umsetzung mittel- und langfristiger Wiederaufbauprojekte der Entwicklungszusammenarbeit, vor allem in Kriegs- und Krisengebieten; die Entwicklung praktikabler und übergabefähiger Projekte und Konzepte zur Förderung der politischen Stabilität und Krisenprävention im In- und Ausland. Die Gesellschaft darf für ihre Leistungen ein übliches Entgelt verlangen. |