Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Immobilienvermittlung, d. h. die Vermittlung des An- und Verkaufs von Immobilien, die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften, das Betreiben sowie die Übernahme und Neueröffnungen von Gastronomiebetrieben, der Handel und Vertrieb mit Food-, Nonfood-, Verbrauchs- und Konsumgütern, soweit dies nicht einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedarf, das Anbieten von Dienstleistungen im Bereich der IT sowie der Handel mit IT-Artikeln aller Art.