Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 759549
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Konoba GmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Am Ostkai 11, 70327 Stuttgart
c)
Dienstleistungen im Bereich der
Gastronomie
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten sie gemeinsam.
b)
Geschäftsführer:
Spoljaric, Martin, Stuttgart, *XX.XX.1982
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2017.
a)
20.01.2017
Feuerpeil
2
Stammkapital
nun:
25.200,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2017 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 3 (Stammkapital)
beschlossen.
a)
26.04.2017
Michaelis
3
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Lerga, Marin, Stuttgart, *XX.XX.1977
a)
09.08.2017
Michaelis
4
b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart
vom 02.10.2018 (6 IN 517/18) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
Die allgemeine und konkrete Vertretungsregelung der
Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch
fort. Gem. § 384 FamFG von Amts wegen vermerkt.
a)
30.11.2018
Gerst
Abruf vom 01.04.2024