Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Beratung anderer Unternehmen über die Kapitalstruktur, die industrielle Strategie und die damit verbundenen Fragen sowie die Beratung bei Zusammenschlüssen und Übernahmen von Unternehmen. Die Steuer- oder Rechtsberatung ist der Gesellschaft ebensowenig gestattet wie die Ausführung der in § 1 Absätze 1 und 1 a des Kreditwesengesetzes bezeichneten Geschäfte.