Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Durchführung von Arbeiten im Bereich Garten- und Landschaftsbau. Hierzu gehört insbesondere die Beratung und Planung sowie der Neubau und die Pflege von Spiel- und Sportanlagen, Wohnbauanlagen, individuellen Hausgärten, Platten- und Pflasterbeläge, Natursteinarbeiten, Dach- und Fassadenbegrünung, Teichbau, Großbaumverpflanzung und Baum- und Gartenpflege.