Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 758387
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
KORIS Vision & Force GmbH
b)
Leutenbach
Geschäftsanschrift:
Im Grund 4, 71397 Leutenbach
c)
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von
Komponenten, Anlagen und Roboterzellen
für die industrielle Automation im Bereich
Vision und Force.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Dr. Rentschler, Udo, Schwaikheim, *XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura:
Dr. Meier, Wolfgang Karl, Stutensee,
*XX.XX.1958
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.09.2016.
a)
13.10.2016
Drexler
2
a)
Firma geändert; nun:
KORIS Force & Safety Components GmbH
c)
Gegenstand geändert; nun:
Gegenstand des Unternehmens ist die
Entwicklung, die Herstellung und der
Vertrieb von Komponenten, Roboterzellen
und Anlagen für die industrielle Automation,
insbesondere mit den Schwerpunkten
taktiler Sensorik und funktionaler
Sicherheit.
Prokura erloschen:
Dr. Meier, Wolfgang Karl, Stutensee,
*XX.XX.1958
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2020 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 2
(Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
a)
11.09.2020
Kunze
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.08.2021
(8 IN 1187/21) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
11.08.2021
Kunze
Abruf vom 24.12.2024