Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Finanzanlagenvermittlung und -beratung gemäß § 34f Abs. 1 Nr. 1 GewO; Beratung von Unternehmen im Bereich der Produktentwicklung, Marketing und des Vertriebs