| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Gesellschaftsvertrag vom 01.08.2016. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung vom "Eigenbetrieb Klinikum Landkreis Tuttlingen - jedoch ohne die dem Krankenhausbetrieb zugeordneten Grundstücke und Gebäude, mit Ausnahme der neu gebildeten Parkplatzgrundstücke Flste. 8305/6, 8308/2, 8330/1 und 8330/2 der Gem. Tuttlingen - sowie seine Beteiligung an der MVZ-GmbH" aus dem Vermögen des Landkreises Tuttlingen nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 01.08.2016 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom gleichen Tag. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 Abs. 3 (Aufgaben des Aufsichtsrats) beschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Die Gesellschafterversammlung vom 09.06.2026 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Satzung (009) |
| Text | Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens des "Landkreis Tuttlingen" um 100,00 EUR auf 500.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Sonstige Rechtsverhältnisse (011) |
| Text | Die Gebietskörperschaft "Landkreis Tuttlingen" hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 09.06.2026 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2026 und vom 09.06.2026 den Regiebetrieb "Klinikimmobilien" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. |
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