Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Planung und der Vertrieb von Gebäuden aller Art im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung, die Erbringung von Bauarbeiten und die Übernahme von Generalunternehmungen und Projektmanagement im Zusammenhang mit der Errichtung von Gebäuden, jedoch keine nach § 34c GewO und keine nach dem KWG erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.