Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Die Beteiligung an und die Verwaltung von anderen Unternehmen sowie die Übernahme deren Geschäftsführung, insbesondere als Komplementär von Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.