Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere die Anschaffung von Grundbesitz und die Erstellung von Gebäuden sowie die Vermietung und Verwaltung des Grundbesitzes