| Gegenstand | Gegenstand des Unternehmens ist der Handel, das Halten und das Verwalten von Gesellschaftsanteilen, Aktien, Wertpapieren, sonstigen Wertgegenständen und Immobilien ausschließlich im eigenen Namen und für eigene Rechnung und somit nicht für Dritte und soweit hierfür keine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht besteht. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Weiter ist die Gesellschaft berechtigt auf den Gebieten Management, Personalwesen, Forschung, Marketing, Vertrieb, Einkauf, Finanz- und Rechnungswesen, Verwaltung und Unternehmensberatung, Dienstleistungen aller Art zu erbringen, soweit hierfür keine Erlaubnis- oder Genehmigungspflicht besteht. |