Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 754952
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Alfred Kober GmbH
b)
Weinstadt
Geschäftsanschrift:
Bahnhofstraße 62, 71384 Weinstadt
c)
Betrieb, Verwaltung und Führung von
Gaststätten (insbesondere Cafés und
Imbiss-Betriebe) ferner die Vermietung und
das Betreiben von mobilen Einrichtungen
im gastronomischen Bereich (insbesondere
Caféwagen und Imbisswagen)
26.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Kober, Alfred, Weinstadt, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 26.08.1998.
Die Gesellschafterversammlung vom
24.11.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §
1 (Sitz), § 2 (Gegenstand) und § 4 (Stammkapital)
beschlossen.
Durch Gesellschafterbeschluss vom
24.11.2015 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag
um 435,41 EUR
erhöht.
Der Sitz ist von Schwäbisch Gmünd (Amtsgericht Ulm HRB
701689) nach Weinstadt verlegt.
a)
10.12.2015
Berlinghof
b)
Tag der ersten
Eintragung: 27.10.1998
2
b)
Durch rechtskräftige Beschlüsse des Amtsgerichts Stuttgart
vom 23.01.2020 (8 IN 1577/19 und 8 IN 336/19) wurde die
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens
entsprechenden Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
09.06.2020
Kramer
Abruf vom 01.04.2024