Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrates gemeinsam oder durch den vom Verwaltungsrat bestellten Bevollmächtigten (geschäftsführender Direktor) alleine vertreten.
Gegenstand
Die Ausübung der Tätigkeit als Versicherungsmakler gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 06.12.1991 über das Versicherungswesen.