Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen in jeder zulässigen Form an Unternehmen jeder Rechtsform im In- und Ausland und den damit im Zusammenhang stehenden Geschäften, die Übernahme der Geschäftsführung an verbundenen Unternehmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen oder Dritten. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand auch den Erwerb, die Bebauung und den Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten.