Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
Gegenstand
Beteiligung an und Verwaltung von anderen Unternehmen sowie die Übernahme deren Geschäftsführung, insbesondere als Komplementär von vermögensverwaltenden Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG.