Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigener Vermögenswerte und Immobilien. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen bzw. sich an anderen Unternehmen beteiligen und zwar auch als persönlich haftende Gesellschafterin oder als Kommanditistin.