Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen aller Art an anderen Unternehmen, insbesondere auch die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter bei anderen Unternehmen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Handlungen.