Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 751122
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
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5
6
7
1
a)
Bisher: "Private Hochschule für
Kommunikation und Gestaltung GmbH";
nun:
Hochschule für Kommunikation und
Gestaltung gGmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Kölner Straße 38, 70376 Stuttgart
c)
1. Gegenstand der Gesellschaft ist es, eine
staatlich anerkannte Hochschule im Sinne
des § 70 Abs. 4 in Verbindung mit dem § 1
Landeshochschulgesetz Baden-
Württemberg (LH B.-W.) zu errichten, zu
gründen, zu unterhalten und zu fördern. Die
Hochschule trägt den Namen "Hochschule
für Kommunikation und Gestaltung".
2. Die Hochschule ist eine sich selbst
steuernde, organschaftlich und
mitgliedschaftlich verfasste Gemeinschaft
von Lehrenden und Lernenden und
zugleich eine rechtlich unselbständige
Einrichtung der Gesellschaft. Die
Gesellschaft übt durch ihre
Geschäftsführung die Aufsicht über die
Hochschule aus. In Angelegenheiten der
Lehre ist die Aufsicht auf die Einhaltung der
Rechtsvorschriften beschränkt.
3. Die Gesellschaft stellt sicher, dass die
Mitglieder der Hochschule die Grundrechte
der Freiheit von Wissenschaft, Forschung
und Lehre in dem Umfang, wie sie durch
Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes
und 3 des LHG B.-W. eingeräumt werden,
wahrnehmen können. Die Hochschule
regelt ihre Angelegenheiten in einer
100.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Druba, Christiane, Waiblingen, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geschäftsführer:
Wolff, Jochen, Winnenden, *XX.XX.1969
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.04.2011 mit Änderung vom
20.07.2011.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.11.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz), § 2
(Gegenstand des Unternehmens) und die Hinzufügung des §
2a (Gemeinnützigkeit), § 2b (Organe der Hochschule), 2c
(Lehraufgaben der Hochschule), 2d (Finanzierung der
Hochschule) und § 7 (Zuständigkeit der Geschäftsführung
gegenüber der Hochschule) sowie die Streichung des § 4
(Mittelverwendung) und entsprechende Anpassung der
Nummerierung beschlossen.
Der Sitz ist von Ulm (Amtsgericht Ulm HRB 726784) nach
Stuttgart verlegt.
a)
18.12.2014
Gums
b)
Tag der ersten
Eintragung: 22.07.2011
Abruf vom 24.12.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 2 von 3
HRB 751122
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Grundordnung. Diese ist so zu gestalten,
dass sie die Voraussetzungen für die
staatliche Anerkennung nach den
Bestimmungen des LHG B.-W. erfüllt. Vor
allem ist sicherzustellen, dass die Mitglieder
der Hochschule an der Gestaltung von
deren Aufgaben angemessen beteiligt
werden. Die Grundordnung bedarf der
Genehmigung der Geschäftsführung der
Gesellschaft. Die Genehmigung kann nur
aus Rechtsgründen oder dann verweigert
werden, wenn und soweit die
Grundordnung berechtigten Interessen der
Gesellschaft zuwiderläuft.
2
a)
Die Gesellschafterversammlung vom
23.02.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §
2 b Abs. 2 (Organe der Hochschule) beschlossen.
a)
08.03.2017
Berlinghof
3
c)
Gegenstand geändert; nun:
1. Gegenstand der Gesellschaft ist es, eine
staatlich anerkannte Hochschule im Sinne
des § 70 Abs. 4 in Verbindung mit dem § 1
Landeshochschulgesetz Baden-
Württemberg (LH B.-W.) zu errichten, zu
gründen, zu unterhalten und zu fördern. Die
Hochschule trägt den Namen "Hochschule
für Kommunikation und Gestaltung".
2. Die Hochschule ist eine sich selbst
steuernde, organschaftlich und
mitgliedschaftlich verfasste Gemeinschaft
von Lehrenden und Lernenden und
zugleich eine rechtlich unselbständige
Einrichtung der Gesellschaft. Die
Gesellschaft übt durch ihre
Geschäftsführung die Aufsicht über die
Hochschule aus. In Angelegenheiten der
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in
§ 2 Abs. 2 Satz 3 (Gegenstand des Unternehmens),
§ 2 b Abs. 2 Satz 4 und 5 (Organe der Hochschule) und § 7
Abs. 1 und 2 (Zuständigkeit der Geschäftsführung gegenüber
der Hochschule) beschlossen.
a)
20.08.2018
Berlinghof
Abruf vom 24.12.2024
Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 3 von 3
HRB 751122
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
Lehre, Forschung und Kunstausbildung ist
die Aufsicht auf die Einhaltung der
Rechtsvorschriften beschränkt.
3. Die Gesellschaft stellt sicher, dass die
Mitglieder der Hochschule die Grundrechte
der Freiheit von Wissenschaft, Forschung
und Lehre in dem Umfang, wie sie durch
Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes
und 3 des LHG B.-W. eingeräumt werden,
wahrnehmen können. Die Hochschule
regelt ihre Angelegenheiten in einer
Grundordnung. Diese ist so zu gestalten,
dass sie die Voraussetzungen für die
staatliche Anerkennung nach den
Bestimmungen des LHG B.-W. erfüllt. Vor
allem ist sicherzustellen, dass die Mitglieder
der Hochschule an der Gestaltung von
deren Aufgaben angemessen beteiligt
werden. Die Grundordnung bedarf der
Genehmigung der Geschäftsführung der
Gesellschaft. Die Genehmigung kann nur
aus Rechtsgründen oder dann verweigert
werden, wenn und soweit die
Grundordnung berechtigten Interessen der
Gesellschaft zuwiderläuft.
Abruf vom 24.12.2024