Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 750784
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Neue Textil GmbH
b)
Sitz verlegt; nun:
Tübingen
Neue
Geschäftsanschrift:
Hafengasse 1, 72070 Tübingen
c)
Groß- und Einzelhandel mit Textilien.
75.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Daum, Ulrich, Rosenheim, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Stocker, Bernd, München, *XX.XX.1971
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.07.2007 mit mehrfachen
Änderungen; zuletzt geändert am 02.07.2008.
Die Gesellschafterversammlung vom 19.09.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB
169283) nach Tübingen verlegt.
a)
21.11.2014
Grau
b)
Tag der ersten
Eintragung: 08.08.2007
2
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 08.11.2018
(35 IN 272/18) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens waren nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 10.01.2019
(35 IN 272/18) wurde die Bestellung des vorläufigen
Insolvenzverwalters aufgehoben.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 10.01.2019
(35 IN 272/18) wurde das vorläufige Verfügungsverbot
gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO aufgehoben.
a)
11.03.2019
Müller
Abruf vom 01.04.2024