Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Vermittlung von Grundstücken und Immobilien sowie Vermietungen im Inland im Rahmen des § 34c GewO, sowie die Beratung bei derartigen Geschäften, soweit für diese Beratung nicht eine besondere Genehmigung erforderlich ist.