Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten sie gemeinsam.
Gegenstand
Beteiligung an und Verwaltung von Unternehmen sowie Pflege und Schutz von Marken und anderen gewerblichen Schutzrechten. Dies umfasst insbesondere den Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art.