Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 749768
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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a)
Form Gebäudereinigungs GmbH
b)
Esslingen am Neckar
Geschäftsanschrift:
Schelztorstraße 38, 73728 Esslingen am
Neckar
c)
Reinigung von Gebäuden, Fassaden und
Fenstern, sowie die Durchführung von Bau-
, End-, Grund- und Unterhaltsreinigungen
im industriellen, gewerblichen und privaten
Bereich, als auch die Durchführung von
Winter- und Hausmeisterdiensten und die
Grünflächenreinigung, ferner die Planung
und Durchführung von
Renovierungsmaßnahmen betreffend
Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile und
Inventar - ohne Tätigkeiten gemäß § 34c
GewO -.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Cakmak, Mazlum, Esslingen am Neckar,
*XX.XX.1976
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 02.07.2014.
a)
12.08.2014
Smailus
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b)
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen
vom 14.10.2022 (12 IN 270/22) wurde die Eröffnung des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft
mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden
Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von
Amts wegen eingetragen.
a)
27.12.2022
Tachot
Abruf vom 01.04.2024