Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 749715
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
GODOM Hochbau GmbH
b)
Stuttgart
Geschäftsanschrift:
Flachter Straße 34, 70499 Stuttgart
c)
Hochbau, Stahlbeton- und Mauerarbeiten
und Ausbaugewerke
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Vokic, Goran, Zagreb / Kroatien, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 14.07.2014 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz)
beschlossen.
Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB
211228) nach Stuttgart verlegt.
a)
06.08.2014
Drexler
b)
Tag der ersten
Eintragung: 09.04.2014
2
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Vokic, Drazenka, Stuttgart, *XX.XX.1963
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Vokic, Goran, Zagreb / Kroatien, *XX.XX.1959
Einzelprokura:
Vokic, Goran, Zagreb, *XX.XX.1959
a)
16.03.2023
Murmann
3
b)
Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.08.2024
(3 IN 569/24) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter
bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres
Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
a)
09.08.2024
Zechendorf
Abruf vom 14.12.2024