Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Das Betreiben von Immobiliengeschäften und damit zusammenhängender Geschäfte jedweder Art, insbesondere die Bewirtschaftung, die Vermietung, der Neu- und Umbau, der Erwerb und der Verkauf von Wohnungen, das Verwalten von Eigentümergemeinschaften, die Erbringung von Finanzdienstleistungen aller Art und Umfang, sowie das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Immobilien, selbst oder durch Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist.