Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Betrieb von Freizeiteinrichtungen, insbesondere von Kletter- und Boulderhallen mit angeschlossenem Kletter- und Bouldershop und Restaurantbetrieb.