Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
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HRB 748528
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Herrigel GmbH
b)
Neckarsulm
Geschäftsanschrift:
Fuchshalde 5, 74172 Neckarsulm
c)
Die Herstellung und der Vertrieb von
Einzel-, Serien- und Prototypenteilen aus
Metall, Nichteisenmetall und Kunststoffen.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Herrigel, Ralf, Untereisesheim, *XX.XX.1967
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Herrigel, Elke, Untereisesheim, *XX.XX.1966
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 27.03.2014.
b)
Der Einzelkaufmann
Herrigel, Ralf, Untereisesheim, *XX.XX.1967
hat als Inhaber der Firma
"Ralf Herrigel CNC-Frästechnik e.K.", Neckarsulm
(Amtsgericht Stuttgart HRA 729701)
das von ihm betriebene Unternehmen
im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des
Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2014
und des Versammlungsbeschlusses vom selben Tag auf die
Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen
(Ausgliederung zur Aufnahme).
Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug
genommen.
a)
07.04.2014
Krzykowski
Abruf vom 01.04.2024