Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Erbringung eigener Beratungsleistungen, insbesondere gegenüber Unternehmen.