Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb von Gaststätten und sonstigen gastronomische Einrichtungen in Freibädern und sonstigen öffentlichen Bädern sowie von Gaststätten aller Art. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren auch der Betrieb von Gaststätten und Catering, insbesondere der Betrieb von Bewirtungsstätten mit Verkauf von Speisen, im allgemeinen zum Verzehr an Ort und Stelle, sowie damit verbundenem Verkauf von Getränken, unter Umständen auch mit begleitendem Unterhaltungsprogramm, das Liefern von in einer Produktionszentrale zubereiteten, verzehrfertigen Speisen sowie Getränken an bestimmte Einrichtungen oder Personengruppen und für bestimmte Anlässe (z.B. Familien- und Firmenfeiern und andere Feiern oder Feierlichkeiten) und schließlich die Planung und Durchführung von Firmen- und Familienfeiern und anderem Feiern und Feierlichkeiten.