Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und der BANTEC-UV GmbH & Co. KG, Sitz Filderstadt, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Beteiligung an und Übernahme der Komplementärstellung bei Gesellschaften - jeweils im Rahmen der Verwaltung eigenen Vermögens. So ist Gegenstand des Unternehmens namentlich Übernahme der Komplementärstellung bei der BANTEC-UV GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Filderstadt.