Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Die Gründung und/oder der Erwerb von Gesellschaften, ferner das Halten dieser Gesellschaften oder der daran bestehenden Beteiligungen sowie die Übernahme der Geschäftsführung in Gesellschaften.