Handelsregister B des Amtsgerichts Stuttgart
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 746185
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Momeni Feinkost GmbH
b)
Ammerbuch
Geschäftsanschrift:
Zeppelinstraße 21, 72119 Ammerbuch
c)
Der Handel, die Produktion und der Vertrieb
von Lebensmitteln aller Art, insbesondere
von Feinkostwaren und Antipasti sowie alle
hiermit in unmittelbarem oder mittelbarem
Zusammenhang stehenden Geschäfte.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er
allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt,
vertreten zwei gemeinsam oder ein
Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
b)
Geschäftsführer:
Momeni, Schahin-Mehdi, Ammerbuch,
*XX.XX.1987
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2013.
b)
Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist
entstanden infolge Ausgliederung
des von dem Einzelkaufmann
Momeni, Schahin-Mehdi, Ammerbuch, *XX.XX.1987
als Inhaber der Firma
"Momeni Feinkost e.K.", Ammerbuch (Amtsgericht Stuttgart
HRA 728653)
betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des
Ausgliederungsplans vom 25.06.2013 mit Nachtrag vom
14.08.2013.
a)
03.09.2013
Kunze
2
b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Momeni, Alireza, Ammerbuch, *XX.XX.1958
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
08.03.2016
Schröter
Abruf vom 01.04.2024